Nach § 14 Abs
Nach § 14 Abs. 1 des Liebesgesetzbuches sperre ich dich sofort lebenslänglich in mein Herz ein! Gegen dieses Urteil kann kein Widerspruch eingelegt werden!
von admin ·
Nach § 14 Abs. 1 des Liebesgesetzbuches sperre ich dich sofort lebenslänglich in mein Herz ein! Gegen dieses Urteil kann kein Widerspruch eingelegt werden!